Einreise Südafrika

Empfehlungen für die Einreise nach Südafrika

Sie möchten auf Ihren geplanten Südafrika Urlaub gut vorbereitet sein oder sich vorab über die Reise informieren? Destination Afrika klärt auf und liefert Ihnen die wichtigsten Hinweise & Tipps bei der „Einreise Südafrika“! Die folgenden Bestimmungen gelten für Schweizer, Österreicher und Deutsche Staatsbürger. Sollten Sie einer anderen Nation angehören, können die Angaben abweichen und Sie benötigen unter Umständen andere Dokumente und Visa.

Einreisebestimmungen Südafrika

Die folgenden Bestimmungen gelten für Schweizer, Österreicher und Deutsche Staatsbürger. Sollten Sie einer anderen Nation angehören, können die Angaben abweichen und Sie benötigen unter Umständen andere Dokumente und Visa.

Es ist möglich, nach Südafrika mit dem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. ACHTUNG!! Der Kinderreisepass darf nicht verlängert oder aktualisiert sein. Sollte das Foto des Kindes schon etwas in die Jahre gekommen sein, beantragen Sie bitte einen komplett neuen Ausweis - eine Aktualisierung des Fotos ist nicht ausreichend.

Die Ausweisdokumente müssen mindestens 1 Monat über das Reiseende hinaus gültig sein. Bei Einreisen müssen die Reisedokumente noch zwei freie Seiten haben (für die Einreisestempel).

Visum Südafrika

Für touristische Reisen nach Südafrika benötigen Sie grundsätzlich kein Visum. Wie läuft es also praktisch ab?
Sie landen am internationalen Flughafen - dann begeben Sie sich zum Schalter "Immigrations". Dort beantworten Sie ein paar Fragen und gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins erhalten Sie dann einen Aufkleber oder Stempel in den Reisepass („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage. Sollten Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, dann müssen Sie das im Vorfeld der Reise beantragen - am besten wenden Sie sich dann an die Südafrikanische Botschaft.

Ein Hinweis für die Einreise mit minderjährigen Kindern nach Südafrika:
Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile mitreisen: Wir empfehlen, dass Sie eine Internationale Geburtsurkunde mitnehmen.
Wenn nur ein Elternteil mitreist: Zusätzlich zur Geburtsurkunde empfehlen wir, eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils mitzunehmen.

Impfungen Südafrika Urlaub

Für Südafrika sind bei direkter Einreise aus Deutschland keine Impfungen vorgeschrieben. Sollten Sie sich aber vor Ihrer Reise nach Südafrika in einem Gelbfieber-Infektionsgebiet aufgehalten haben, dann ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei Personen ab dem zweiten Lebensjahr notwendig.

Wir fassen hier kurz zusammen, welche Impfungen für Sie wichtig sein können. Hören Sie sich dazu auch gern unsere Podcast Folge genau zu dem Thema "Reisemedizin" an! Darin sprechen wir mit einem erfahrenen Afrika Reisenden und Mediziner über diverse Krankheiten, das Gesundheitssystem in Südafrika und Malariaprophylaxe. Sie können diese Podcast Folge direkt unten auf dieser Seite abspielen.

Impfempfehlungen
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Südafrika empfohlen:
- Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
- Hepatitis A - Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
- Typhus
- Mengigokokken ACWY, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
- Cholera
- Eine Malaria-Prophylaxe wird in einigen Landesteilen empfohlen – bitte lassen Sie sich durch einen Mediziner beraten.

Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder: Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen: erhöhtes Risiko Polio (Impfung möglich). Und bitte denken Sie daran, dass Sie und Ihre Kinder einer extrem hohen UV-Strahlung ausgesetzt sein können.

Die Angaben sind in Abhängigkeit von dem individuellen Gesundheitszustandes des Reisenden zu sehen. Die aufgezeigten Informationen ersetzen keine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner. (Für eintretende Schäden, die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Haftung übernommen).